AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching & Workshops mit Daniela Brandl

Die Zusammenarbeit im Coaching, Training und in Workshops basiert auf einem klaren, verbindlichen Rahmen. Hier findest du die rechtlichen Grundlagen. Transparent und gut verständlich formuliert.

1. Allgemeines

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z. B. Einzel- und Gruppencoachings, Workshops oder Trainings, die von Daniela Brandl – im Folgenden Auftragnehmerin genannt – als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB angeboten und durchgeführt werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB.
  2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§2 Inhalt des Dienstvertrages

  1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin in der Form, dass sie all ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Sie wählt die Methoden nach fachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der individuellen Situation und Zielsetzung des Auftraggebers aus, sofern dieser keine abweichenden Wünsche äußert.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers/der Auftraggeberin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels. Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Anwendung bestimmter Methoden ablehnt, ist dies der Auftragnehmerin mitzuteilen.
  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Angestellte, externe Trainer*innen und Mitarbeitende sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§3 Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde. Die Auftragnehmerin stellt keine Diagnosen und führt keine Heilbehandlungen im medizinischen Sinne durch. Sie darf keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern, keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
  2. Coaching und Training ersetzen keine Psychotherapie und sind kein Ersatz für eine solche. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin trägt daher während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

2. Angebote, Honorare

Angebote für gewerbliche Auftraggeber/Auftraggeberinnen werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht und nach Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Mündlich erteilte Angebote sind nicht verbindlich. Alle Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder Ausführung der Leistung durch die Auftragnehmerin zustande.

Angebote für private Auftraggeber/Auftraggeberinnen können im Zuge der Auftragsklärung bzw. eines Erstgesprächs auch mündlich verbindlich unterbreitet und anschließend schriftlich dokumentiert werden.

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Auftragnehmerin behält sich Preisänderungen vor. Die in der Coaching- oder Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare gelten als vereinbart. Zusätzliche Reise-, Übernachtungs- oder Materialkosten werden vorab kommuniziert und separat berechnet.

Solange keine Kostenzusage von dritter Seite vorliegt, gilt der Auftraggeber/die Auftraggeberin als Schuldner*in der vereinbarten Vergütung sowie aller Zusatzkosten wie z. B. Reise-, Übernachtungs- oder Mietkosten für technisches Equipment. Die Honorare sind grundsätzlich vor jedem Termin bzw. nach Rechnungstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sonderkonditionen oder Ratenzahlungen sind vor Beginn der Dienstleistung zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Die Zusammenarbeit beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching und Training sind freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse. Die Auftragnehmerin steht dem Auftraggeber/der Auftraggeberin als Prozessbegleiterin zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird jedoch vom Auftraggeber/der Auftraggeberin selbst geleistet.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht verpflichtet. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung sinnvoll und möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte sowie die Mitarbeit bei allen angebotenen Methoden. Eine mangelnde Mitwirkung begründet keinen Anspruch auf Rücktritt oder Erstattung.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Zusammenarbeit bestimmend sein.

4. Rücktritt vom Vertrag 

§1 Rücktritt durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • das Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist
  • zu wenige Anmeldungen für eine Veranstaltung vorliegen
  • höhere Gewalt, Krankheit oder ein sonstiger wichtiger Grund die Durchführung verhindert

In diesem Fall wird der Auftraggeber/die Auftraggeberin unverzüglich informiert. Ein Ersatztermin wird individuell vereinbart. Ein Anspruch auf Erstattung entstandener Kosten wie z. B. Anreise, Übernachtung oder Verdienstausfall besteht nicht. Ebenso haftet die Auftragnehmerin nicht für etwaige Folgeschäden.

§2 Rücktritt durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin

Auch der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem gebuchten Termin – und schriftlich erfolgen.

Ein gebuchter Einzelcoaching-Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Montagstermine sind spätestens freitags bis 13 Uhr zu stornieren. Dies kann telefonisch oder schriftlich (Post- oder Maileingang) erfolgen. Bei späterer Absage wird das Mindesthonorar einer Sitzung in Rechnung gestellt. Bei einem Erstgespräch entstehen keine Kosten; es wird ein neuer Termin vereinbart.

Der Rücktritt von gebuchten Coaching-Paketen wird durch eine gesonderte Coachingvereinbarung geregelt.

Der Rücktritt von Gruppenangeboten, Seminaren und Workshops kann nur schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist kostenfrei. Bei Absagen zwischen 30 und 21 Tagen vor Beginn werden 50 %, zwischen 21 und 14 Tagen 75 % der Gebühr fällig. Bei Absagen ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

Wird eine Ersatzperson benannt, entfallen die Stornierungskosten. Bei Krankheit wird ein Ersatztermin vereinbart. Erfolgt ein Rücktritt auch vom Ersatztermin, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Für den Rücktritt aus einem laufenden Coaching-Prozess können auf Wunsch individuelle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

Hinweis: Für Verbraucher*innen, die online oder per E-Mail buchen, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB (Fernabsatzrecht), sofern anwendbar.

5. Copyright 

  1. Alle Konzepte, Unterlagen und Materialien (sowohl in analoger als auch in digitaler Form), die an den Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. an Teilnehmende ausgegeben werden, sind im vereinbarten Honorar enthalten. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

Das Urheberrecht an den Konzepten liegt bei der Auftragnehmerin. Eine auszugsweise oder vollständige Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Teilnehmenden über die geltenden Urheberrechte zu informieren.

Die Auftragnehmerin versichert, dass sämtliche bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind.

6. Haftung

Die von der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit sowie indirekte Schäden ist ausgeschlossen, außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

7. Vertraulichkeit /Datenschutz

§1 Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen persönlichen, geschäftlichen oder privaten Informationen streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Aufzeichnungen über Leistungen werden intern aufbewahrt. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann Einsicht oder Kopie verlangen. Ausführliche Protokolle sind kostenpflichtig und werden nach tatsächlichem Zeitaufwand erstellt.

§2 Datenschutz

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO sowie den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.danielabrandl.de/datenschutz abrufbar.

8. Versicherungsschutz

Alle Teilnehmenden tragen die volle Verantwortung für sich und ihr Handeln innerhalb und außerhalb der Sitzungen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ein Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin besteht nicht. Veranstalter von Teamcoachings, Workshops und Seminaren ist in der Regel der Auftraggeber/die Auftraggeberin

9. Weltanschauliche Unabhängigkeit und Distanzierung

Die Angebote der Auftragnehmerin basieren auf wissenschaftlich fundierten, psychologisch und systemisch reflektierten Methoden. Die Auftragnehmerin arbeitet weltanschaulich neutral und distanziert sich ausdrücklich von Organisationen oder Bewegungen, die sektenähnliche Strukturen, ideologische Zielsetzungen oder manipulative Praktiken verfolgen. Eine Zusammenarbeit mit derartigen Gruppen oder deren Mitgliedern ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Bergisch Gladbach. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Bergisch Gladbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: April 2025