AGB

1. Allgemeines

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Workshops oder Trainings, die von Daniela Brandl – in Folge Auftragnehmerin genannt – als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB angeboten und durchgeführt werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Sie aufgrund Ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Auftragnehmerin, für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§2 Inhalt des Dienstvertrages

  1. Die Auftragnehmerin erbringt Ihre Dienste gegenüber dem Auftraggeber /der Auftraggeberin in der Form, dass Sie all Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen, sofern dieser hierüber keine andere Entscheidung trifft.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers / der Auftraggeberin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt oder ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht oder trainiert werden will, hat er/sie das der Auftragnehmerin gegenüber zu erklären.
  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Angestellte, externe Trainer*innen und Mitarbeiter*innen, sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§3 Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf die Auftragnehmerin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Die Auftragnehmerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und darf keine Medikamente verordnen.
  2. Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine solche. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin trägt daher während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. 

2. Angebote, Honorare

Angebote, Honorare Angebote für gewerbliche Auftraggeber/Auftraggeberinnen werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht und nach Annahme durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin schriftlich mittels Auftragsbestätigung von der Auftragnehmerin bestätigt. Mündlich erteilte Angebote sind daher nicht verbindlich.

Angebote für private Auftraggeber / Auftraggeberinnen können im Zuge der Auftragsklärung bzw. eines Erstgesprächs auch mündlich verbindlich unterbreitet werden. Diese werden in einer Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung zusätzlich schriftlich festgehalten und vereinbart.

Alle Angebote sind freibleibend, verstehen sich in Euro und zzgl. der bei Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen behält sich die Auftragnehmerin vor.

Die Auftragnehmerin hat für Ihre Dienste einen Honoraranspruch. Sofern die Honorare nicht individuell zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Auftragnehmerin aufgeführt sind. Anderweitige Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

Für Coaching-, Beratungs-, und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. das Training außerhalb Bergisch Gladbach statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten berechnet, die dem Auftraggeber / der Auftraggeberin vorher mitgeteilt werden. 

Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber / die Auftraggeberin als Schuldner des Coachings- bzw. Trainingshonorars inkl. aller entstandenen zusätzlichen Kosten wie z.B. Reise-, Übernachtungs- und Mietkosten für technisches Equipment etc..

Die Honorare sind grundsätzlich vor jedem Termin bzw. nach Vorlage der Rechnung sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Dienstleistung zu vereinbaren und in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festzuhalten. 

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Jedes Coaching, jeder Workshop und jedes Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Auftragnehmerin möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching und Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Auftragnehmerin steht dem Auftraggeber / der Auftraggeberin als Prozessbegleiterin und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird aber vom Auftraggeber / der Auftraggeberin geleistet.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin nicht verpflichtet. Eine Zusammenarbeit ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers / der Auftraggeberin, bzw. der Teilnehmer*innen sinnvoll und möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei allen angebotenen Methoden.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Zusammenarbeit im Sinne des Auftraggebers / der Auftraggeberin bestimmend sein.

4. Rücktritt vom Vertrag 

§1 durch Daniela Brandl (Auftragnehmerin)

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten insbesondere:

  • wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der Auftraggeber/die Aufraggeberin Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint
  • wenn für einen Workshop/Training/Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
  • wenn die Veranstaltung aus nicht von der Auftragnehmerin zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Die ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt der Fall

In diesem Fall wird der Vertragspartner (Auftraggeber/Auftragsgeberin) unverzüglich von der Auftragnehmerin verständigt.

Zudem wird individuell und in Absprache ein Ersatztermin vereinbart.

Für die anfallenden Kosten seitens des/der Auftraggeber*in, wie beispielsweise die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten oder sonstige Auslagen, die ihm/ihr dadurch entstanden sind, besteht kein Anspruch auf eine Übernahme. Auch die Auftragnehmerin hat keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten. Die Veranstalterin/Auftragnehmerin haftet ausdrücklich nicht für Schadensersatzansprüche und Folgeschäden. 

§2 durch den Vertragspartner (Auftraggeber/Auftraggeberin)

Auch der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem gebuchten Termin und schriftlich erfolgen.

Ein gebuchter Einzelcoaching-Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Handelt es sich um einen Montagstermin, so kann dieser spätestens freitags bis 13 Uhr storniert werden. Dies kann telefonisch oder schriftlich (Posteingang/Maileingang) erfolgen. Bei Absage zu einem späteren Zeitpunkt wird der Mindestbetrag einer Sitzung in Rechnung gestellt. Bei einem Erstcoaching-Termin entstehen keine Kosten und es wird ein neuer Termin vereinbart.

Der Rücktritt von gebuchten Coaching Paketen zum ermäßigten Preis wird durch einen gesonderten Coaching Vertrag geregelt.

Der Rücktritt von Gruppen-Coachings, Seminaren und Workshops kann nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden.

Eine Stornierung (Posteingang/Maileingang) gegenüber der Auftragnehmerin bis 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum ist kostenfrei.

Bei einer Absage innerhalb von 30 bis 21 Tagen vor Beginn werden 50 % der Gebühr und von 21 bis 14 Tagen vor Beginn werden 75 % der Gebühr in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 bis 0 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.

Übernimmt ein/e vom Auftraggeber / Auftraggeberin benannte/r Ersatzteilnehmer/in den freien Platz, fallen keine Rücktrittskosten an. Liegt eine Erkrankung vor, wird ein Ersatztermin für den Teilnehmer mit dem Kunden vereinbart. Sollte von diesem Ersatztermin auch zurückgetreten werden, fällt die Teilnahmegebühr in voller Höhe an. Für den Rücktritt aus einem laufenden Coaching Prozess werden auf Wunsch in einem gesonderten Vertrag schriftliche, individuelle Vereinbarungen getroffen. 

5. Copyright 

Alle Konzepte und Unterlagen (sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form), die an den Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. an die Teilnehmer*innen ausgegeben werden, sind im schriftlich vereinbarten Honorar inbegriffen. Die Konzepte und Unterlagen sind rein zum persönlichen Gebrauch des/der Kunden*innen, der Seminarteilnehmer*innen bestimmt; die Weitergabe an Dritte und der kommerzielle Gebrauch sind ausdrücklich nicht gestattet.

Das Urheberrecht an den Konzepten und den ausgegebenen Unterlagen gehört allein der Auftragnehmerin. Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin ist es nicht gestattet, die Unterlagen und Konzepte ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine auszugsweise oder vollständige Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet die Seminarteilnehmer*innen entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.

Die Auftragnehmerin versichert, dass die von ihr bereit gestellten Trainingsmaterialien frei von Rechten Dritter sind.

6. Haftung

Die von Daniela Brandl abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Alle Dokumentationen sowie Ratschläge und Informationen für Coaching, Training und Workshops sind von Daniela Brandl sorgfältig ausgearbeitet und geprüft.

Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden*innen und Teilnehmer*innen wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers / der Auftraggeberin.     

7. Vertraulichkeit /Datenschutz

§1 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Training

  1. Die Auftragnehmerin behandelt die Daten des Auftraggebers / der Auftraggeberin streng vertraulich und bewahrt bezüglich der Inhalte der Gespräche, Übungen, sowie deren Begleitumstände, die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers / der Auftraggeberin und alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers / der Auftraggeberin auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten. Auskünfte hierüber können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers / der Auftraggeberin erteilt werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers / der Auftraggeberin erfolgt und anzunehmen ist, dass der Auftraggeber / die Auftraggeberin zustimmen wird.
  2. 7§ 1 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Auftragnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist und beispielsweise zur Aufklärung von Straftaten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
  3. 7§ 1 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Auftragnehmerin, Ihre Berufsausübung stattfinden und Sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  4. Die Auftragnehmerin führt Aufzeichnungen über Ihre erbrachten Leistungen. Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Er / Sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. 7 § 1 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
  5. Sofern der Auftraggeber / die Auftraggeberin ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt die Auftragnehmerin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den erfolgten Aufzeichnungen.
  6. Darüber hinaus verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die zum Zwecke der Berater- Tätigkeit überlassenen Unterlagen und Aufzeichnungen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§2 Datenschutz

Die Auftragnehmerin benötigt den Namen, die E-Mail-Adresse und die Adresse, um den Auftrag des Auftraggebers / der Auftraggeberin / des Teilnehmers zu bearbeiten und ihn/sie über deren Anmeldestatus auf dem Laufenden zu halten. Die Auftragnehmerin stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung, sofern diese nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.

8. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Seminaren, Team-Coachings und Workshops ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer*innen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin.

9. Sektenerklärung

Die Angebote der Auftragnehmerin beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Die Auftragnehmerin distanziert sich hiermit ausdrücklich von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und Zusammenarbeit mit solchen ab.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für Leistung und Bezahlung ist Bergisch Gladbach. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Bergisch Gladbach auch dann, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Bergisch Gladbach, Januar 2019